Tierschutzverein Neubrandenburg e.V.

Der „Tierschutzverein Neubrandenburg e.V.″ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. 

Der Vorstand

Vorstandsvorsitzender

Kurt Kadow

1. Stellvertreter 

Thomas Ladendorff

2. Stellvertreterin

Katja Görner

Kassenwartin

Martina Schuhmann

Schriftführerin

Erika Klein

Satzung


gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.09.2021

Präämbel

Der Tierschutzverein Neubrandenburg sieht seine Aufgabe im Schutz der Tier und ihrer Lebensgrundlage. Die Wahrnehmung aller Aufgaben erfolgt ressorucenschonend und nachhaltig. Wir versorgen unter anderem täglich mehrere Futterstellen mit vielen freilebenden Katzen. Des Weiteren führen wir jährlich eine großflächige Kastrationsaktion von freilebenden Katzen durch und konnten so über die Jahre eine überdimensionale Katzenpopulation erfolgreich eingrenzen. Seit Mai 2018 haben wir zudem unser Miez-Haus für schwervermittelbare Katzen eröffnet. Aktuell haben wir 23 Katzen die täglich gehegt & gepflegt werden und verbringen einen schönen Lebensabend bei uns im Miez-Haus. Seit Ende 2021 läuft der Antrag auf eine Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz (Tierheim ähnliche Einrichtung). Wenn alles klappt können wir ab Mai 2022 auch Tiere vermitteln und ihnen so die Möglichkeit auf ein schönes Zuhause bieten. Aktuell haben wir im Tierschutzverein 130 ehrenamtliche Mitglieder.


§ 1

Name, Sitz und Geschäftsjahr, Rechtsstellung

Der Verein führt den Namen „Tierschutzverein Neubrandenburg e.V.”. Der Verein hat seinen Sitz und Gerichtsstand in Neubrandenburg. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf die Stadt Neubrandenburg und der zur Stadt gehörenden Umgebung. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form gewählt, dies stellt keine Missachtung der Gleichberechtigung dar.


§ 2

Zweck des Vereins

b) Betrieb eines Tierheimes durch den Verein im Auftrag der Stadt Neubrandenburg

c) Betrieb eines Asyl- und Gnadenhofes für Katzen durch den Verein im eigenen Auftrag

d) Transportieren von Fundtieren und verletzten Tieren

e) Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Verständnisses in der Bevölkerung für den Schutz und die Pflege hilfsbedürftiger Tiere

f) Verhütung und Aufdeckung von Tierquälerei, Tiermisshandlungen und -missbrauch

g) Veranlassung strafrechtlicher Verfolgung ohne Ansehen der Person bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz

a) Gewährleistung einer nachhaltigen Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke des Vereins

b) Werterhaltung des Tierheimes

c) Werterhaltung des Asyl- & Gnadenhofes für Katzen

d) Anschaffung von Betriebsmitteln


§ 3

Mitgliedschaft

a) freiwilligen Austritt, der jeweils nur zum Ende eines Geschäftsjahres mit einer Frist von drei Monaten schriftlich erklärt werden kann

b) Ausschluss

c) Tod

a) wenn es mit der Entrichtung des Jahresbeitrages ganz oder teilweise trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung im Rückstand ist

b) wenn es den Vereinszweck, den Verein oder die Tierschutzbestrebungen allgemein oder deren Ansehen schädigt oder Unfrieden im Verein stiftet

c) bei nachgewiesenem Verlust der Geschäftsfähigkeit

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit 2/3-Mehrheit. Der Beschluss ist unanfechtbar.


§ 4

Beiträge

Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Höhe von Beitrag sowie der Fälligkeit ist eine 3/4-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden, stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich. Der Jahresbeitrag kann von den Mitgliedern freiwillig mit Spendencharakter beliebig erhöht werden. Der Ausschluss eines Mitgliedes entbindet dieses nicht von der Zahlung des fällig gewordenen Jahresbeitrages. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Die Höhe des Jahresbeitrages von juristischen Personen, Vereinen oder Gesellschaften setzt der Vorstand im Einvernehmen mit diesen fest. Mitgliedern, die unverschuldet in Not geraten sind, können die Beiträge auf Antrag gestundet oder für die Zeit der Notlage teilweise oder ganz erlassen werden. Zuständig hierfür ist der Vorstand.


§ 5

Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 6

Vereinsorgane

Organe des Vereins sind:

a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand

§ 7

Mitgliederversammlung

a) Entgegennahme und Genehmigung des schriftlichen Jahresberichtes des Vorstandes und des Rechnungsabschlusses; Entlastung des Vorstandes

b) Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan

c) Wahl und Amtsenthebung der Mitglieder des Vorstandes

d) Wahl von zwei Rechnungsprüfern

e) Festsetzung der Höhe des Beitrages für das nächste Geschäftsjahr

f) Verleihung und Anerkennung der Ehrenmitgliedschaft

g) Beschlussfassung über Satzungsänderung und die freiwillige Auflösung des Vereines

h) Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen

§ 8

Vorstand

a)  Vorsitzenden

b) dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden

c)  dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden

d) dem Kassenverwalter

e) dem Schriftführer

a)  Durchsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung

b) Erstellung des Wirtschaftsplanes sowie Abfassung des Jahresberichtes und Rechnungsabschlusses

c)  Vorbereitung, Einberufung und Leitung der ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen

d) ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung des Vereinsvermögens, letzteres mit Ausnahme im Falle des Vereinsendes

e) die Aufnahmen und Streichung von Vereinsmitgliedern

f) die Anstellung und Kündigung von Angestellten des Vereins

§ 9

Urkunden des Vereins; Protokolle


§ 10

Haftung des Vereins seinen Mitgliedern gegenüber

Für Schäden gleich welcher Art, die einem Vereinsmitglied aus der Teilnahme an Veranstaltungen oder durch die Benutzung der Vereinseinrichtung entstanden sind, haftet der Verein nur, wenn einem Organmitglied oder einer sonstigen Person, für die der Verein nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.


§ 11

Kassenprüfung


§ 12

Kooption, Jugendgruppe


§ 13

Verwaltung

Der Verein betreibt den Tierschutzverein e.V., Bergstraße 27, 17033 Neubrandenburg.

§ 14

Verbandsmitgliedschaften

Der Verein ist Mitglied des Deutschen Tierschutzbundes e.V. sowie des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. im Deutschen Tierschutzbund.


§ 15

Auflösung des Vereins

§ 16

Satzungsänderung

§ 17

Redaktionelle Änderungen

Der Vorstand wird ermächtigt, an dieser Satzung eventuell notwendig werdende redaktionelle Änderungen durchzuführen.


§ 18

Inkrafttreten


Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Satzung gemäß §71 Abs. 1 S. 4 BGB wird versichert.

 

Kurt Kadow

Vereinsvorsitzender